Was wird gewählt?
Wie die Wahl funktioniert
Die Zusammensetzung der Wirtschaftskammer als öffentlich rechtliche Körperschaft wird durch das Wirtschaftskammergesetz bestimmt. Neben der regionalen Gliederung gibt es auch eine fachliche Gliederung, in unserem Fall die Fachgruppe UBIT.
Die UBIT wird von einem Fachgruppenausschuss gesteuert, der aus 32 bei der Wirtschaftskammerwahl gewählten MandatarInnen besteht. Die Zusammensetzung dieses Ausschusses wird direkt durch Ihre Stimmabgabe beeinflusst. Sie wählen eine Wählergruppe (entspricht einer „Partei“ bei einer Wahl einer Gebietskörperschaft) und die Mandate werden auf Grund der Stimmverteilung vergeben.
Der Ausschuss bestimmt dann in seiner konstituierenden Sitzung mehrheitlich einen Obmenschen und 2 Stellvertreter, die dann für die laufenden Geschäfte zuständig sind.
Die 32 Ausschussmitglieder – die bei der Wahl erfolgreichen KandidatInnen – sind KollegInnen von Ihnen, die die Arbeit in den Ausschüssen ehrenamtlich ausführen. Nur der Obmann und seine Stellvertreter erhalten einen Funktionsbezug, der für die gesamte Wirtschaftskammer einheitlich geregelt ist.
Der Fachgruppenausschuss kann bei Bedarf weitere Ausschüsse einrichten, was in den letzten 5 Jahren für die jeweiligen Berufsgruppen (Informationstechnologie, Unternehmensberatung, Buchhaltung und Telekom-Dienstleister) der Fall war.
Jedes Unternehmen hat eine Stimme pro Fachgruppe, so dass Sie nicht nur in der UBIT wahlberechtigt sein können, sondern auch noch in anderen Fachorganisationen.
Maßgeblich für den Ablauf und die Regeln ist die Wahlkundmachung, die in der Zeitung „Wiener Wirtschaft“ Nr. 48 vom 27. 11. 2009 durch die Hauptwahlkommission erfolgte.
Was Ihre Wahl sonst noch bestimmt:
Bei der Wirtschaftskammerwahl wählen Sie unmittelbar die Mitglieder des Fachgruppenausschusses. Ihre Wahl bestimmt indirekt auch über die Zusammensetzung weiterer Gremien.
1) In der Wirtschaftskammer Wien
Die Fachgruppen sind in insgesamt 7 Sparten gegliedert. Die UBIT ist Teil der Sparte 7 „Information und Consulting“. Die Mandate aller Fachgruppenausschüsse einer Sparte ergeben in einem weiteren Ermittlungsverfahren die Zusammensetzung der Spartenkonfererenz bzw. Spartenvertretung. Dort wird dann der Spartenobmensch und seine Stellvertreter gewählt.
Die Zusammensetzung der Spartenkonferenzen bestimmt dann in einem nochmaligen Ermittlungsverfahren über die Mandatsverteilung im Wiener Wirtschaftsparlament. Diese MandatarInnen wählen dann das Präsidium der Wirtschaftskammer Wien
2) Auf Bundesebene
Die Ergebnisse der Wahlen der UBITs aller Bundesländer bestimmen in der Wirtschaftskammer Österreich über die Zusammensetzung des Fachverbandsausschusses der UBIT. Dazu werden die einzelnen Mandate der Bundesländer addiert und daraus die Mandatsverteilung errechnet. Die Frage, aus welchen Bundesländern die MandatarInnen kommen wird von den Wählergruppen bestimmt und hat keine vorgegebene regionale Gewichtung. Nachdem Wien ein Drittel aller Mitglieder zählt muss auf die Vertretung Wiens besonders geachtet werden.
Nachdem die Zusammensetzung des Fachverbandsausschusses feststeht erfolgt auf Bundesebene die Ermittlung der Zusammensetzung von Bundessparten und Wirtschaftsparlament analog zur Landesebene.
Das Wahlrecht der Wirtschaftskammern ist einigermaßen kompliziert und hier nur in den Grundzügen dargestellt, aber dennoch sehr wichtig. Ihre Stimme zählt somit bei insgesamt zumindest 7 Gremien und der dort stattfindenden Wahl der Obleute mit.
