Wer kann wählen?

WählerInnen
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Bundesarchiv, B 145 Bild-F011303-0007
Foto: Steiner, Egon | 17. September 1961

Sie sind in der UBIT wahlberechtigt, wenn Sie

Wenn Sie in der Wählerliste der UBIT eingetragen sind weil Sie am 1.12.2009 (zumindest) eine für die UBIT gültige Gewerbeberechtigung hatten und entweder EU Bürgerin sind oder aus einem Land kommen, mit dem es Gegenseitigkeit gibt. Das sind Albanien, Chile, Kroatien, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Serbien und Schweiz

.. oder Sie bis längstens 11.Dezember 2009 für die Eintragung in das Wählerverzeichnis gesorgt haben

.. oder Sie als VertreterIn einer Kapitalgesellschaft mit einer Vollmacht namhaft gemacht wurden

Wenn Sie eine ruhende Gewerbeberechtigung haben und Sie mit dem entsprechenden Formular bis längstens 11.Dezember 2009 um die Aufnahme in das Wählerverzeichnis angesucht haben, können Sie ebenfalls Ihre Stimme abgeben.

Das Wählerverzeichnis ist ab dem 12. Dezember 2009 feststehend. Nach aktuellem Stand können in der Wiener UBIT insgesamt 12244 Stimmen abgegeben werden (Stand vom 22.01.2010).

Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie entweder

direkt in den Öffnungszeiten in einem der Wiener Wahllokale wählen (Ausweis ist nötig) oder bis längstens 22. Februar 2010 bei der Wirtschaftskammer eine Wahlkarte beantragen, die aber bis 25. Februar 2010 wieder bei der Wirtschaftskammer einlangen muss.


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